Worum handelt es sich bei dem internen Vermerk vom 9. Februar 2022?

FAQ

Anfang Februar 2022, also bereits vor dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine, hatte die Hausleitung des Bundesumweltministeriums dieselbe Arbeitsgruppe, die auch den Vermerk vom 1. März 2022 erstellte, um eine Darstellung gebeten, wie aus fachlicher Sicht die einzelnen politischen Forderungen nach einer AKW-Laufzeitverlängerung zu bewerten seien.

Auch in dieser Vorlage vom 9. Februar 2022 wies die Arbeitsgruppe auf das Problem einer zuletzt 2009 vorgelegten umfassenden Sicherheitsüberprüfung der letzten drei hiesigen Atomkraftwerke hin und hielt explizit fest, dass "rechtliche, technische, wirtschaftliche und organisatorische Gründe" einem "Weiterbetrieb der letzten drei deutschen im Leistungsbetrieb befindlichen AKW über den 31. Dezember 2022 hinaus entgegenstehen".

Auch diese Unterlage belegt, dass das BMUV eine inhaltlich klare und unveränderte Position in der Bewertung der nuklearen Sicherheit hatte und hat und dass der vermeintliche Widerspruch zwischen der Fachebene und der politischen Leitungsebene nicht zutrifft, sondern durch eine selektive Zitatmontage erzeugt wurde.

Vermerk vom 09.02.2022: Abschaltung der letzten Atomkraftwerke Ende des Jahres 2022 

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Atomausstieg: AKW-Laufzeitverlängerung

Stand:

https://www.bmuv.de/FA2143

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