Wo und wie erfolgt die Registerführung bei Nutzung des Länder-eANV?
FAQIm Länder-eANV werden keine Daten gespeichert. Folglich kann dort auch kein Register geführt werden. Bei Nutzung des Länder-eANV muss das Register vielmehr lokal geführt werden. Dazu sind die einzelnen Nachweisdateien unmittelbar nach ihrer Erstellung bzw. ihrem Erhalt aus dem Länder-eANV herunterzuladen und nach einer bestimmten Systematik verlustsicher zu speichern. Als Voraussetzung dafür, später einen Registerauszug auf Anforderung der Behörde übermitteln zu können, sind die Anweisungen im Länder-eANV zur Speicher-Systematik zu befolgen. Jedes Nachweisdokument soll danach mit den dazugehörenden Begleitscheinen in separaten Verzeichnissen ablegt werden.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
eANV - Verwendung von Signaturkarten
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