Wird mit dem Gesetzentwurf die Windkraft zulasten des Artenschutzes privilegiert?

FAQ

Nein, die Windkraft wird nicht privilegiert. Die Novelle sieht keinerlei Sonderregelung für die Windkraft vor. Die Gesetzesbegründung stellt lediglich klar, dass die artenschutzrechtliche Ausnahmeregelung auch für Vorhaben privater Träger in Betracht kommt, wenn und soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Nennung des Ausbaus der "Erneuerbaren Energien" ist dabei rein exemplarischer Natur. Sie begründet keinen neuen Ausnahmegrund und führt auch nicht zu einer Privilegierung der Windkraft. Für diese gelten die gleichen gesetzlichen Voraussetzungen wie für alle anderen Vorhaben. Eine Energiewende zulasten des Artenschutzes findet daher nicht statt.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Novelle von 2017 des Bundesnaturschutzgesetzes

https://www.bmuv.de/FA549

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