Wie wird sichergestellt, dass von 5G-Endgeräten keine gesundheitlichen Risiken ausgehen?

FAQ

Für 5G-Endgeräte gelten die gleichen gesetzlichen Vorgaben wie für die bisherigen Telekommunikationsendgeräte. Nach dem Funkanlagengesetz (FuAG) steht an oberster Stelle die Forderung nach Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Menschen und Haus- und Nutztieren. Nur wenn die Geräte die gesetzlichen Vorgaben erfüllen, dass "keine […] Strahlungen entstehen, aus denen sich Gefahren ergeben können", dürfen sie auf dem Markt bereitgestellt, in Betrieb genommen und genutzt werden.

Als zuständige Marktüberwachungsbehörde hat die Bundesnetzagentur vielfältige Befugnisse, sollte sie einen Verstoß gegen diese gesetzlichen Regelungen feststellen. Bei einfachen Verstößen wie einer unsachgemäßen Kennzeichnung des Gerätes dringt die Bundesnetzagentur auf eine Korrektur des Fehlers. Bei Funkanlagen, von denen eine Gefahr ausgeht, kann sie ein Verbot des Marktzugangs aussprechen bis hin zu einem Rückruf der gefahrbildenden Geräte.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
5G – Elektromagnetische Felder

https://www.bmuv.de/FA1159

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