Wie wird die richtige Befüllung der Biotonne kontrolliert?

FAQ

In der Abfallsatzung schreibt der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger den Abfallerzeugern (das heißt den privaten Haushaltungen) die Art und Weise der Abfallüberlassung vor. Dabei werden klare Vorgaben getroffen, welche Stoffe vor Ort in die Biotonne eingefüllt werden dürfen. Neben anderen Vorgaben enthält die Satzung auch Aussagen zu Kontrollen und behälterbezogenen Sanktionen bei Fehlbefüllungen. Die Kontrollen der Biotonnen können stichprobenartig, kampagnenartig oder regelmäßig durch schlichtes Öffnen der Biotonnen oder durch Detektionsgeräte vor Umschüttung in das Sammelfahrzeug durchgeführt werden. Zunehmend werden für eine dauerhafte Qualitätskontrolle Detektionssysteme an den Sammelfahrzeugen eingesetzt, die bei der Einsammlung Fremdstoffe im Bioabfall anzeigen.

Stand:

https://www.bmuv.de/FA2323

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