Wie wird die Einhaltung der Grenzwerte bei 5G-Sendeanlagen sichergestellt?

FAQ

Bei Anlagen, deren Betrieb einer Standortbescheinigung bedarf, werden die Grenzwerte außerhalb der Sicherheitsabstände zu den Sendeantennen eingehalten. Dazu überprüft die Bundesnetzagentur vor dem Ausstellen der Standortbescheinigung, ob sich der Sicherheitsabstand im vom Betreiber kontrollierbaren Bereich befindet. Für die Einhaltung der Sicherheitsabstände ist der Betreiber verantwortlich.

Die Bundesnetzagentur kann bei solchen Anlagen vor Ort die Einhaltung der in der Standortbescheinigung festgelegten Werte überprüfen. Durch regelmäßig vorgenommene Messreihen ist die Wirksamkeit des Standortverfahrens dokumentiert.

Bei den Kleinzellen wird meist keine Standortbescheinigung benötigt; die aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes gebotenen Sicherheitsabstände, die bei einer einzelnen Sendeanlage circa 30 cm erreichen können, sollten durch Montage in größerer Höhe (deutlich oberhalb der von Menschen erreichbaren, also etwa auf einer Straßenlaterne) oder in einer Ummantelung (zum Beispiel innerhalb einer Litfaßsäule) gewährleistet werden.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
5G – Elektromagnetische Felder

https://www.bmuv.de/FA1158

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