Wie steht das ANK im Zusammenhang mit der DAS-Förderrichtlinie "Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels"?
FAQIn der 2021 novellierten DAS-Förderrichtlinie stellt die Nutzung von Synergien zu den Zielen der Nachhaltigkeit, wie dem Klimaschutz, eine wesentliche Fördervoraussetzung dar. Dies zahlt somit automatisch auch auf den Natürlichen Klimaschutz ein. Darüber hinaus sind eine Vielzahl von Maßnahmen zum Natürlichen Klimaschutz unter Nutzung naturbasierter Lösungen deckungsgleich zu Maßnahmen der Klimaanpassung. Die mit Novellierung der Förderrichtlinie geförderten Klimaanpassungsmanagerinnen und -manager (KAM) berücksichtigen somit bei der Erstellung und Umsetzung der Klimaanpassungskonzepte auch schon Aspekte des Natürlichen Klimaschutzes.
Unter dem ANK wurde mit einem gesonderten Förderaufruf unter der DAS-Förderrichtlinie der Natürliche Klimaschutz noch stärker hervorgehoben. Das Förderfenster war vom 1. November 2023 bis zum 31. Januar 2024 geöffnet. Der ANK-DAS-Förderaufruf setzte einen Schwerpunkt auf Natürlichen Klimaschutz und naturbasierte Lösungen, um Synergien zwischen Natürlichem Klimaschutz, Klimaanpassung und dem Erhalt und der Stärkung der Biodiversität hervorzuheben und nutzbar zu machen, in seinem Rahmen sollen Vorhaben mit einer entsprechenden inhaltlichen Schwerpunktsetzung umgesetzt werden. Ziel der Förderung im Förderschwerpunkt A ist die Etablierung eines integrierten und nachhaltigen Anpassungsmanagements, das einen besonderen Fokus auf naturbasierte Lösungen legt. Um dies hervorzuheben wurde unter anderem der Name Klimaanpassungsmanagerinnen und -manager um den Untertitel "– Für mehr Nachhaltigkeit und Natürlichen Klimaschutz" ergänzt. Auch geförderte investive Maßnahmen und der Förderschwerpunkt B "Innovative Modellprojekte für die Klimaanpassung und den Natürlichen Klimaschutz" sind auf naturbasierte Lösungen beschränkt.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
ANK – Monitoring, Forschung, Beratung und Zusammenarbeit
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