Wie lange kann ich als Verbraucherin oder Verbraucher einen Vertrag widerrufen?

FAQ

Der Widerruf ist innerhalb einer Frist von 14 Tagen möglich. Für den Beginn der 14-tägigen Frist gibt es je nach Vertragsgegenstand verschiedene Zeitpunkte:

  • Bei einem Kaufvertrag beginnt die Frist am Tag, der auf den Tag der vollständigen Warenlieferung folgt.
    Wenn Sie am 1. Oktober die online bestellten Schuhe geliefert bekommen, beginnt am Tag danach Ihre Widerrufsfrist. Bis zum 15. Oktober, 24 Uhr, können Sie dann dem Anbieter gegenüber erklären, dass Sie die Schuhe nicht behalten wollen. Für die Widerrufserklärung gilt das Datum, an dem Sie den Widerruf ordnungsgemäß vorgenommen haben.
  • Wird die Ware in mehreren Teilsendungen geliefert, beginnt die Frist am Tag nach dem Tag, an dem das letzte Päckchen geliefert wurde.
    Wenn Sie also ein Set mit Gartenmöbeln bestellen und dieses in mehreren Paketen geliefert wird, beginnt die Widerrufsfrist für alle Teile des Möbelsets erst einen Tag, nachdem das letzte Paket bei Ihnen angekommen ist. Ausnahme: Haben Sie einen Vertrag über ein Zeitungs-Abonnement oder die regelmäßige Lieferung von anderen Waren über einen festgelegten Zeitraum geschlossen, beginnt die Widerrufsfrist, wenn Sie die erste Lieferung erhalten haben.
  • Bei einem Dienstleistungsvertrag, also wenn Sie zum Beispiel einen Gärtner für ihren Garten beauftragen, und bei einem Vertrag über die Lieferung von Gas, Wasser, Strom oder Fernwärme, beginnt die Widerrufsfrist am Tag nach Vertragsschluss zu laufen.

Außerdem muss der Verkäufer Sie über Ihr Recht, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Das heißt, Sie müssen vom Verkäufer eine Widerrufsbelehrung bekommen. Erst wenn Sie diese Information erhalten haben, beginnt die Frist für den Widerruf.

Bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag müssen Sie die Widerrufsbelehrung auf Papier oder, wenn Sie zustimmen, auf einem anderen dauerhaften Datenträger (zum Beispiel E-Mail) erhalten.

Bei Fernabsatzverträgen, also bei Verträgen, die am Telefon, im Internet oder bei einer Katalogbestellung geschlossen wurden, muss der Unternehmer Ihnen die Informationen so anbieten, dass sie zur Kommunikation des Bestellvorgangs passen. Bei einer Online-Bestellung sollte auf der Webseite über das Widerrufsrecht informiert werden. Bei einer telefonischen Bestellung kann der Unternehmer Ihnen die Widerrufsbelehrung also auch mündlich erteilen. Möchten Sie im Katalog bestellen, sind die Informationen meist im Katalog abgedruckt.

Aber Achtung: Auch, wenn Sie nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht informiert wurden, gibt es kein "ewiges Widerrufsrecht". Sie können dann noch ein Jahr und 14 Tage Gebrauch von Ihrem Widerrufsrecht machen.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Rückgabe und Widerrufsrecht

Stand:

https://www.bmuv.de/FA1938

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