Wie kann ich meine E-Zigarette richtig entsorgen?

FAQ

Da ausgediente E-Zigaretten Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) sind, müssen diese einem zur Sammlung berechtigten Akteur übergeben werden. Dies regelt das sogenannte Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Zu den Akteuren, die EAG zurücknehmen müssen, zählen Hersteller, kommunale Sammelstellen oder Händler.

Die Kommunen sind verpflichtet, in ausreichender Anzahl Rückgabestellen für die Bürgerinnen und Bürger einzurichten, bei denen EAG und damit auch alte E-Zigaretten abgegeben werden können. Auch im Handel müssen alte E-Zigaretten zurückgenommen werden: Große Händler, die über eine Verkaufs- beziehungsweise Versand- und Lagerfläche von mehr als 400 Quadratmetern für Elektro- und Elektronikgeräte verfügen, müssen diese zurücknehmen und dafür entsprechende Rücknahmestellen einrichten. Auch Lebensmitteleinzelhändler (zum Beispiel Discounter) mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern sind zur Rücknahme verpflichtet. Zurücknehmen müssen diese verpflichteten Händler die Elektroaltgeräte auch ohne dass Sie eine neue E-Zigarette erwerben. Soweit die E-Zigarette einen herausnehmbaren Akku enthält, ist dieser einer gesonderten Batteriesammlung zuzuführen.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
E-Zigaretten richtig entsorgen

Stand:

https://www.bmuv.de/FA1949

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