Wie finde ich als Hersteller heraus, ob meine Produkte Einwegkunststoffprodukte im Sinne des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sind?

FAQ

Die Einwegkunststoffprodukte sind in Anlage 1 des EWKFondsG 1:1 wie in der Richtlinie definiert. Zu diesen zählen Tabakprodukte mit kunststoffhaltigen Filtern, Getränkebehälter und -becher, To-Go-Lebensmittelbehälter, Tüten- und Folienverpackungen, leichte Tragetaschen sowie Luftballons und ab 2027 auch Feuerwerkskörper mit kunststoffhaltigen Teilen. Auf DIVID finden sich zudem ausführliche FAQs und sogar Selfchecks für die Einordnung der Produkte. Grundlage für diese Ausführungen sind unter anderem die Leitlinien der Kommission in denen die Produkte näher beschrieben und Beispiele genannt werden. Zudem besteht die rechtsverbindliche Möglichkeit einen kostenpflichtigen Einordnungsantrag an das UBA zu richten.

Leitlinien der Kommission (PDF extern, 1,58 MB) 

Stand:

https://www.bmuv.de/FA2244

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