Wer ist zuständig für Naturschutz in Deutschland?

FAQ

Für den Vollzug des Naturschutzrechtes sind die Bundesländer zuständig. Deshalb müssen Fragen, Beschwerden und Stellungnahmen zu Angelegenheiten des Naturschutzes vor Ort in der Regel direkt an die zuständigen Naturschutzbehörden der Länder gerichtet werden. Ausnahme bildet hier die Ausschließliche Wirtschaftszone der Nord- und Ostsee (AWZ: zwölf bis 200 Seemeilenzone), für die der Bund zuständig ist.
Der Bund hat konkurrierende Gesetzgebungskompetenz auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Artikel 74 Absatz 1 Nummer 29 GG). Die Ländern können dabei – mit Ausnahme der allgemeinen Grundsätze des Naturschutzes und des Arten- und Meeresnaturschutzrechts – vom Bundesrecht abweichende Regelungen treffen (Artikel 72 Absatz 3 GG).

https://www.bmuv.de/FA62

Wege zum Dialog

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