E.01 Wer darf elektrische Muskelstimulation (EMS) zu Trainingszwecken und in Fitnessstudios anbieten?

FAQ

Seit dem 31. Dezember 2022 dürfen gewerbliche Anwendungen zur Muskelstimulation am Menschen nur noch von Personen durchgeführt werden, die nachweislich über die erforderliche Fachkunde verfügen.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
E. Fragen zu nichtkosmetischen Anwendungen

Stand:

https://www.bmuv.de/FA1096

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