Wie wurden PFAS bislang reguliert?
FAQDie Regulierung von PFAS auf EU- sowie internationaler Ebene reicht lange zurück bis zur Mitte der 2000er-Jahre und wurde seitdem kontinuierlich ausgedehnt und weiterentwickelt. Dies geschah in der EU durch ein Zusammenspiel der EU REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nummer 1907/2006) und der EU-POP-Verordnung (Persistent Organic Pollutants,Verordnung (EU) 2019/1021) in der Umsetzung der Stockholmer Übereinkommen für die globale Ebene. Reguliert wurden dabei die Stoffe
- PFOS (Perfluoroctansulfonsäure, C8) – Stockholmer Übereinkommen, EU-POP-VO,
- PFOA (Perfluoroctansäure, C8) – Stockholmer Übereinkommen, EU-POP-VO,
- PFHxS (Perfluorhexansulfonsäure, C6) – Stockholmer Übereinkommen, EU-POP-VO,
- voraussichtlich unter dem Stockholmer Übereinkommen ab 2025 langkettige PFAS,
- perfluorierte Carbonsäuren mit neun bis vierzehn Kohlenstoffatomen (PFNA, PFDA, PFUnDA, PFDoDA, PFTrDA, PFTeDA) – REACH und
- PFHxA (Perfluorhexansäure, C6) - REACH
Verschiedene weitere PFAS, wie etwa Perfluorbutansulfonsäure und "GenX" (Ammonium-2,3,3,3- tetrafluor-2-propanoat), sind bereits als besonders besorgniserregende Stoffe (sogenannte Substances of Very High Concern, SVHC) unter REACH identifiziert und in die zugehörige SVHC-Liste aufgenommen worden mit dem Ziel, auch diese zu substituieren.
Die beschriebenen Regelungen haben in der Vergangenheit allerdings vor allem zum Ersatz von regulierten PFAS durch nicht regulierte, aber im Hinblick auf die Umweltbesorgnis genauso bedenkliche Vertreter der Stoffgruppe geführt (sogenannte regrettable substitution), so dass auch weiterhin Handlungsbedarf besteht, um die PFAS-Emissionen in die Umwelt deutlich zu reduzieren.
EU-Verordnung 207/2011 (PDF extern, nicht barrierefrei, 702 KB)
Enthalten in Fragen und Antworten zu
Per- und polyfluorierte Chemikalien (PFAS)
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