Welche Bedeutung haben die sogenannten Periodischen Sicherheitsüberprüfungen?

FAQ

Die Periodischen Sicherheitsüberprüfungen (PSÜ) dienen dazu, ergänzend zu den laufenden Kontrollen insgesamt ein AKW quasi auf Herz und Nieren zu prüfen. Es sind ganzheitliche Prüfungen, deren Blickwinkel über die Prüfungen im regulären AKW-Betrieb hinausgehen. Die regelmäßigen Kontrollen nach dem Prüfhandbuch (Wiederkehrende Prüfungen = WKP) überprüfen lediglich, ob die geltenden technischen Anforderungen erfüllt werden. Die PSÜ überprüfen darüber hinaus, ob sich aus dem Erkenntnisfortschritt weitere Sicherheitsanforderungen ergeben und wie diese durch Nachrüstungen zu erfüllen sind.

Die PSÜ nehmen einschließlich der Umsetzung von Nachrüstungen üblicherweise mehrere Jahre in Anspruch. Laut Atomgesetz müssen sie alle zehn Jahre durchgeführt werden. Auf die letzte PSÜ darf allerdings verzichtet werden, wenn der Betreiber des AKW verbindlich erklärt, nicht später als drei Jahre nach dem für die letzte PSÜ vorgeschriebenen Zeitpunkt den Leistungsbetrieb des AKW endgültig einzustellen. Der Gesetzgeber hat das so geregelt, weil eine derartig aufwändige Prüfung im Hinblick auf drei Jahre Restbetrieb wohl nicht verhältnismäßig gewesen wäre.

Für die verbliebenen drei AKW Emsland, Isar 2, Neckarwestheim 2 fand das letzte Mal im Jahr 2009 eine PSÜ statt. Das war zulässig, weil ihre Betreiber die verbindliche Erklärung abgegeben hatten, den Leistungsbetrieb einzustellen. Ihre Anlagen wurden also vor 13 Jahren das letzte Mal "auf Herz und Nieren" geprüft.

Bedenklich ist aus Sicht des BMUV, dass manche Befürworter einer Laufzeitverlängerung die Bedeutung dieser ganzheitlichen Sicherheitsüberprüfung herunterspielen und verzerren. Dabei ist die Rolle der PSÜ seit Jahrzehnten unmissverständlich klargestellt – im PSÜ-Leitfaden von 1997 und im internationalen Regelwerk. Übrigens sehen auch die Spitzen der AKW-Betreiberkonzerne die wichtige Rolle der PSÜ ähnlich wie das BMUV. Hinzu kommt, dass das Gesetz ein Erlöschen der Berechtigung zum Leistungsbetrieb nach der dreijährigen Verlängerung vorsieht. Es gibt also einer PSÜ so großes Gewicht, dass ohne sie unwiederbringlich Schluss für das betreffende AKW ist. Am 31. Dezember 2022 ist der Leistungsbetrieb der drei noch laufenden AKW also rechtlich zwingend zu beenden nicht nur aufgrund des gesetzlichen Laufzeitendes, sondern auch weil eine notwendige PSÜ fehlt.

https://www.bmuv.de/FA1869

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