Was tut Deutschland, um die illegale Entsorgung von Plastikmüll in Entwicklungsländer zu stoppen?

FAQ

Deutschland hat sich lange Zeit für strengere Regeln beim Export von Kunststoffabfällen eingesetzt. Seit dem 1. Januar 2021 gilt in Deutschland, der EU und vielen anderen Ländern der Welt eine verschärfte Regelung: Kunststoffabfälle, die vermischt oder verschmutzt sind, dürfen nicht mehr exportiert werden. Sortenreine Kunststoffabfälle hingegen sind ein wertvoller Rohstoff, weil sie sich leicht recyceln lassen. Daher dürfen sie weiterhin unter staatlicher Kontrolle gehandelt werden. Bei diesen Abfällen gibt es keinen Anreiz für unsachgemäße Entsorgung in der Umwelt, denn die Importeure haben dafür bezahlt.

Bereits seit 2019 geht Deutschland aber noch einen deutlichen Schritt weiter. Das Verpackungsgesetz enthält verschärfte Regelungen zur Kontrolle der ordnungsgemäßen Verwertung von Kunststoffverpackungen. Demnach ist die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) ermächtigt, von den dualen Systemen den Nachweis einer ordnungsgemäßen Verwertung auch der exportierten Abfallmengen zu verlangen. Dies überprüft die ZSVR im Rahmen der jährlich gelieferten Mengenstromnachweise zu systembeteiligungspflichtigen Verpackungsabfälle. Darüber hinaus baut die ZSVR ein umfassendes Verpackungsregister auf, welches unter anderem den Bundesländern die Kontrolle von Exportwegen erleichtert. Schon heute zeichnet sich ein Trend ab: Verpackungsabfälle werden insgesamt immer öfter in Europa recycelt - und weniger nach Übersee exportiert.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Weniger Verpackungsmüll

Stand:

https://www.bmuv.de/FA1709

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