Was sagt der erste delegierte Rechtsakt zur EU-Taxonomie?

FAQ

Zur Konkretisierung der Taxonomie-Verordnung gab es einen ersten delegierten Rechtsakt der Europäischen Kommission, in dem die technischen Kriterien für die Ermittlung der Tätigkeiten festgelegt werden, die einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel leisten. Der erste delegierte Rechtsakt deckt wirtschaftliche Tätigkeiten von etwa 40 Prozent der börsennotierten Unternehmen in Sektoren ab, auf die knapp 80 Prozent der direkten Treibhausgasemissionen in Europa entfallen. Zu diesen Sektoren gehören Energie, Forstwirtschaft, Produktion, Verkehr und Gebäude. Ausgenommen aus dem ersten delegierten Rechtsakt wurde unter anderem die Energieerzeugung aus Erdgas und Atomkraft.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
EU-Taxonomie und die rechtliche Grundlage

Stand:

https://www.bmuv.de/FA1779

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