Was ist im Insektenschutzgesetz geregelt?

FAQ

Das "Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland und zur Änderung weiterer Vorschriften" enthält insbesondere zahlreiche Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes, unter anderem Regelungen zur:

  • Stärkung der Landschaftsplanung und damit auch des Insektenschutzes in Planungsverfahren unter anderem dadurch, dass konkrete Anwendungsbeispiele von Grünordnungsplänen aufgezählt werden,
  • Ausweitung des gesetzlichen Biotopschutzes auf "magere Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG", "Streuobstwiesen", "Steinriegel" und "Trockenmauern" als Biotope, die vielen Insektenarten wichtige Lebensräume bieten,
  • Einschränkung des Biozideinsatzes in einer Reihe von Schutzgebieten, um in diesen ökologisch besonders schutzbedürftigen Bereichen Insekten und ihre Lebensräume besonders zu schützen,
  • Stärkung temporärer Naturschutzmaßnahmen, auch um Anreize für die Schaffung zusätzlicher temporärer Lebensräume für Insekten zu setzen,
  • Unterbindung der Neuerrichtung bestimmter Beleuchtungsanlagen in bestimmten Schutzgebieten, unter anderem, da nachtaktive Insekten vielfach von künstlichen Lichtquellen angelockt werden und dort verenden,
  • Schaffung von Ermächtigungsgrundlagen zum Erlass von Rechtsverordnungen zur weitergehenden Verringerung der Lichtverschmutzung und zur Beschränkung des Einsatzes von Insektenfallen.

Stand:

https://www.bmuv.de/FA1658

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