Was ist die Sustainable Products Initiative?

FAQ

Herzstück der SPI ist der Entwurf der Ökodesign-Verordnung. Mit der neuen Verordnung soll die Ökodesign-Richtlinie abgelöst werden und der Anwendungsbereich auf fast alle Produkte ausgeweitet werden. Der Entwurf der Ökodesign-Verordnung sieht einen umfassenden Ansatz für Ressourcenschutzanforderungen an Produkten vor und bezieht den Lebenszyklus des Produktes mit ein. Es sollen auch Produktpässe und Reparierbarkeitslabel eingeführt werden können. So könnten Regelungen zu wichtigen Produkten wie zum Beispiel Möbel, Textilien oder auch Zwischenprodukte wie Zement oder Stahl in absehbarer Zeit möglich sind.

Den Entwurf der Ökodesign-Verordnung sehen wir als maßgebliche Grundlage für ein "Recht auf Reparatur" an. Hierdurch soll auf EU-Ebene ein neuer Rechtsrahmen geschaffen werden, um höhere Anforderungen an die Nachhaltigkeit von Produkten zu stellen.

Das BMUV begrüßt diese Entwicklung. Denn die durchaus gut funktionierende Ökodesign-Richtlinie beschränkt sich bislang auf energieverbrauchsrelevante Produkte.

Wir wollen, dass die neuen Ressourcenschutzanforderungen aus der Ökodesign-Richtlinie für eine noch größere Zahl von Produkten gelten und nicht jedes Mal neu für einzelne Produktgruppen ausgehandelt werden müssen. Daher sollen Anforderungen künftig auch für weitere Produktkategorien wie Textilien, Möbel oder Zwischenprodukte (Zement, Stahl) gelten.

Wir wollen auch, dass übergreifend geregelt wird, dass die Kosten für eine Reparatur im Vergleich zu einem Neukauf nicht unangemessen hoch sind. Wir setzen daher auf übergreifende Regelungen, die im Rahmen der Ökodesign-Verordnung im Ökodesign eingeführt werden sollten.

Als ein wesentliches, neues Instrument des Entwurfs der Ökodesign-Verordnung ist der Digitale Produktpass vorgesehen. Die Daten im Produktpass stammen aus allen Phasen des Lebenszyklus‘ des Produkts. Sie sollen Design, Herstellung, Nutzung und Entsorgung optimieren.

Der Produktpass sollte enthalten: Produkt-Komponenten, verwendete Materialien und chemische Substanzen oder auch Informationen zu Reparierbarkeit, Ersatzteilen oder fachgerechter Entsorgung für ein Produkt.

In einem laufenden Forschungsvorhaben desBMUV, das bis Mitte 2023 läuft, wird ein Prototyp eines digitalen Produktpasses entwickelt – auch als Vorbild für die EU.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Recht auf Reparatur

Stand:

https://www.bmuv.de/FA1826

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