Was bedeutet das "Verbrenner-Aus"?

FAQ

Die Neuregelung bezieht sich nur auf Neuzulassungen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen ab 2035. Vorher zugelassene Pkw und kleine Nutzfahrzeuge mit Verbrennungsmotor (also die "Bestandsflotte"), sind weiterhin für die Straße zugelassen. Wer also in Deutschland seinen Verbrenner auch über 2035 hinaus fahren möchte, kann dies noch sehr lange tun. Mit Blick auf den steigenden CO2-Preis und die Erweiterung des europäischen Emissionshandels auf den Verkehrsbereich ist jedoch zu erwarten, dass Kraftstoffe in den 2030er Jahren sehr viel teurer sein werden als heute.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
CO2-Flottengrenzwerte

Stand:

https://www.bmuv.de/FA2134

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