Warum wird in Zeile 4 der Anlagen 5 und 6 (Anlagen mit festen wassergefährdenden Stoffen) nicht auf Gefährdungsstufen abgehoben?

FAQ

Zeile 4 gilt unabhängig von einer Gefährdungsstufe, also sowohl für Anlagen mit festen wassergefährdenden Stoffen, die als allgemein wassergefährdend gelten, als auch für Anlagen mit festen wassergefährdenden Stoffen, die in eine WGK eingestuft sind. Maßgebend ist allein die Tonnage. Die Prüfpflicht hängt allein von der Überschreitung des Schwellenwertes von 1000 Tonnen ab.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Anlagensicherheit

https://www.bmuv.de/FA1542

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