Warum werden paraffinische Dieselkraftstoffe in die 10. BImSchV aufgenommen?

FAQ

Der Koalitionsausschuss der Ampelkoalition hatte am 28. März 2023 beschlossen, dass paraffinischer Dieselkraftstoff nach der Norm DIN EN 15940 als Reinkraftstoff für den Einsatz im Straßenverkehr in die 10. BImSchV aufgenommen wird.

Die Aufnahme der entsprechenden Norm für paraffinischen Dieselkraftstoff in die 10. BImSchV schließt sowohl HVO 100 (HVO = Hydrotreated Vegetable Oils), also Kraftstoff aus 100 Prozent hydrierten Pflanzenölen, als auch paraffinische Dieselkraftstoffe aus fossilen Ausgangstoffen, wie der Kraftstoff GtL (Gas-to-Liquid; das heißt auf Erdgas-Basis) ein. Im Sinne des Klimaschutzes ist zentral, dass paraffinische Dieselkraftstoffe aus fossilen Rohstoffen aus der Förderung im Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz ausgeschlossen werden. Daher hat das Bundeskabinett am 21. Juni 2023 bereits beschlossen, in einem parallelen Verfahren die Anrechnung fossiler paraffinischer Dieselkraftstoffe im Rahmen des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz) zu beenden. Die Novelle des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes und die Neufassung der 10. BImSchV sollen möglichst zeitgleich in Kraft treten.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
10. BImSchV

Stand:

https://www.bmuv.de/FA2086

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