Warum brauchen wir eine Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung?
FAQIn den vergangenen Jahren hat sich Deutschland auf europäischer Ebene erfolgreich für neue Standards beim Strahlenschutzrecht stark gemacht. In der Richtlinie 2013/59/Euratom wird der bereits breite Anwendungsbereich des Strahlenschutzrechts ausgeweitet. Das Strahlenschutzgesetz und die neue Strahlenschutzverordnung dienen der Umsetzung der Richtlinie ins deutsche Recht. Sie erfüllen zudem den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag für die 18. und für die 19. Legislaturperiode, das Strahlenschutzrecht zu modernisieren und den radiologischen Notfallschutz zur Bewältigung von Katastrophen in kerntechnischen Anlagen auf Grundlage der Erfahrungen nach Fukushima konzeptionell fortzuentwickeln sowie das Strahlenschutzgesetz auf Verordnungsebene zu konkretisieren. Neben der neuen Strahlenschutzverordnung, die seit ihrem Inkrafttreten Ende 2018 in geringfügigem Umfang novelliert worden ist, bestehen noch folgende Verordnung: Die Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung, die die Zulässigkeit der Anwendung von Röntgenstrahlung zur Früherkennung von Brustkrebs regelt, die Notfalldosiswerte-Verordnung, mit der Dosiswerte festgelegt werden, die als radiologisches Kriterium für die Angemessenheit bestimmter Schutzmaßnahmen im Notfall dienen sowie die IMIS-Zuständigkeitsverordnung, die die Zuständigkeit von Bundesbehörden im integrierten Mess- und Informationssystem für die Umweltüberwachung der Radioaktivität nach dem Strahlenschutzgesetz regelt.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
Strahlenschutzgesetz