Wäre eine Laufzeitverlängerung ohne Abstriche bei der AKW-Sicherheit machbar?

FAQ

Eine abrupte Änderung unternehmerischer Planungen hätte einen unmittelbaren Einfluss auf die Sicherheit. Die Verträge mit dem Personal und zu den technischen Ressourcen sind auf das Ende des Leistungsbetriebs am 31. Dezember 2022 ausgelegt. Eine notwendige Lieferung neuer Brennelemente würde über ein Jahr dauern. Selbst wenn nach dieser Zeit ein befüllter Kern zur Verfügung stünde, müsste ein dann erfolgender Neustart der Atomkraftwerke mit einer neu zusammengesetzten Mannschaft und nachgeholten Fachkundenachweisen erfolgen. Die organisatorischen und menschlichen Faktoren sind ganz entscheidend für die Sicherheit. Deshalb ist wegen solcher Umstände ein erhöhtes Risiko für den Betrieb wahrscheinlich.

AKW müssen in regelmäßigen Abständen grundlegend auf ihre Sicherheit überprüft werden, mit so genannten Periodischen Sicherheitsüberprüfungen (PSÜ). Eine solche Überprüfung dauert mehrere Jahre und hat in der Regel diverse Sicherheitsnachrüstungen zur Folge. Die letzte derartige Prüfung der drei verbliebenen AKW liegt inzwischen 13 Jahre zurück. Ein zusätzlicher Betrieb durch eine Laufzeitverlängerung würde daher ohne die Erkenntnisse aus einer PSÜ erfolgen und deshalb ein nicht hinnehmbares Risiko darstellen. Auf die PSÜ wird wegen ihrer Bedeutung in einer gesonderten Frage Bezug genommen.

Für das BMUV ist ausgeschlossen, für die Nutzung der Atomenergie einen Sicherheitsrabatt zu geben.

https://www.bmuv.de/FA1865

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