"Mit der Reduzierung der Düngung um 20 Prozent ist keine normale Landwirtschaft mehr möglich, diese führt zur Unterdüngung und wird Boden und Wasser mehr schaden als nützen."
FAQDer Hintergrund zur Änderung der Düngeverordnung kommt nicht von BMU oder der Umweltseite, sondern entsteht dadurch, dass Deutschland vom EuGH dazu verurteilt worden ist. Deutschland hat über viele Jahre die Grenzwerte für Nitrat nicht eingehalten. Jetzt müssen wir die Folgen tragen und das Urteil umsetzen, sonst drohen Strafzahlungen von mehreren Hunderttausend Euro täglich. Diesen Weg mussten unsere europäischen Nachbarn in den letzten Jahren auch schon gehen.
Aber: BMU hat zusammen mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine möglichst schonende Variante gewählt:
Erstens konzentrieren sich die Maßnahmen auf die sogenanten Roten Gebiete, also dort, wo die Nitratbelastung zu hoch ist. Dadurch sind bei weitem nicht alle Landwirtinnen und Landwirte betroffen: In Brandenburg liegt der Anteil Roter Gebiete bei wenigen Prozent, in Niedersachsen über 50 Prozent.
Zweitens sind gewässerschonend wirtschaftende Betreibe von den Maßnahmen ausgenommen.
Drittens soll die Düngereduzierung – auch auf Anregung des Berufsstands – nicht für jede Fläche, sondern im Durchschnitt der Betreibe gelten: Das ermöglicht den Betrieben die nötige Flexibilität. Und viertens hat die Reduzierung der Düngung um 20 Prozent nicht die Reduzierung des Ertrags um diesen Faktor zur Folge, wie eine Studie des Verbandes Deutscher Landwirtschaftlicher Untersuchungs- und Forschungsanstalten gezeigt hat. Selbst bei dauerhafter Reduzierung sind noch erhebliche Roherträge zu erwarten. Gleichzeitig wird durch die Maßnahme eine erhebliche Senkung von Stickstoffüberschüssen und letztlich der Nitratbelastung erreicht.