Ist es möglich auch europäische Gebietskörperschaft oder Forschungsinstitutionen außerhalb Deutschlands zu beteiligen / mit einzubeziehen?
FAQLaut der Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgaben-Kostenbasis (AZA/AZK) muss der Sitz des Zuwendungsempfängers in Deutschland sein, aufgrund der EU-Richtlinien werden aber auch EU-Unternehmen/-einrichtungen zugelassen. Dies ist im Zweifel für jeden Einzelfall zu prüfen. Die Durchführung des Projektes muss im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland erfolgen. Wenn darüber hinaus europäische Gebietskörperschaften als assoziierte Partner am Vorhaben beteiligt werden sollen, ist dies zulässig.
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#mobilwandel2035: Teilnahmebedingungen