Bedarf ein Leckageerkennungssystem einer bauaufsichtlichen Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) ?

FAQ

In den jeweiligen Landesbauordnungen haben die Länder geregelt, dass das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) für die Erteilung bauaufsichtlicher Zulassungen zuständig ist. Aufgrund des Zusammenspiels von Regelungen des Wasserrechts und des Baurechts bedarf ein Leckageerkennungssystem einer bauaufsichtlichen Zulassung durch das DIBt.

Das DIBt veröffentlicht auf seiner Internetseite eine aktuelle Liste von Leckagerkennungssystemen und Dichtungsbahnen mit allgemein bauaufsichtlicher Zulassung, mit denen die wasserrechtlichen Anforderungen erfüllt und die ohne weitere Einzelfallprüfung und Nachweise für JGS- und Biogasanlagen verwendet werden könne.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Anlagensicherheit

https://www.bmuv.de/FA1565

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