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Informationspapier
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Es ist Zeit, notwendige Veränderungen gemeinsam anzugehen. Am 13. April 2021 hat das Bundeskabinett die Gesetzesvorhaben zur Umsetzung der gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) ab dem Jahr 2023 sowie zum Umschichtungssatz 2022 verabschiedet, mit denen dieser Weg eingeleitet wird. Die GAP-Gesetze sind wichtiger Teil des deutschen GAP-Strategieplans, der bis Ende des Jahres der EU-Kommission zur Genehmigung vorgelegt werden soll. Nach Übersendung dieser Pläne stehen Beratungen mit der EU-Kommission zur Genehmigung an, damit die Regelungen ab 2023 wirksam werden können. Im Einzelnen wurden dazu folgende Gesetzesvorhaben beschlossen:
- Gesetz zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik finanzierten Direktzahlungen (GAP-Direktzahlungen-Gesetz – GAPDZG)
- Gesetz zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Konditionalität (GAP-Konditionalitäten-Gesetz – GAPKondG)
- das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetz – (GAPInVeKoSG)
- Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes