Erarbeitung eines Konzepts zur Minderung der Umweltbelastungen aus NRMM (non road mobile machinery) unter Berücksichtigung aktualisierter Emissionsfaktoren und Nachrüstoptionen

Luftreinhaltung, Lärmschutz, Umweltanforderungen an die Verkehrswende

Projektlaufzeit
07.2009 - 09.2013

Forschungskennzahl
3710 45 191

Mobile Maschinen stellen eine wichtige Quelle motorischer Emissionen dar, deren Emissionsregulierung jedoch gegenüber Straßenfahrzeugen erst deutlich später erfolgte. Die Partikelemissionen der mobilen Maschinen liegen daher heute etwa so hoch wie die des gesamten Straßenverkehrs, bei Stickoxiden erreichen sie etwa ein Viertel. Da die europäischen Luftqualitätsgrenzwerte hinsichtlich der Feinstaub- und NO2-Belastung nach wie vor an vielen städtischen Messstellen in Deutschland überschritten werden, müssen auch mobile Maschinen in die Luftreinhalteplanung einbezogen werden. Diese haben zwar einen begrenzten Beitrag zur lokalen Hintergrundbelastung in Städten, können jedoch lokal erhebliche Zusatzbelastung verursachen. Ziel der Studie ist es, den Emissions- und Immissionsbeitrag mobiler Maschinen aufzuzeigen und daraus Minderungsmöglichkeiten und -konzepte abzuleiten und zu bewerten.

Es zeigt sich, dass eine Weiterentwicklung der EU-Richtlinie 97/68/EG ein erhebliches Potenzial zur langfristigen Senkung der Emissionen mobiler Maschinen und insbesondere der Baumaschinen hat. Die Formulierung eines Partikelanzahlgrenzwertes für Neumaschinen ist aus Gesundheitssicht dringend geboten und könnte eine frühzeitige Filterausstattung beim OEM befördern. Eine erweiterte Grenzwertgesetzgebung zeigt aber im Gesamtbestand erst verzögert eine deutliche Minderungswirkung. Für eine kurzfristige Senkung der Emissionen mobiler Maschinen, insbesondere in stark belasteten Gebieten, sind daher zusätzliche Maßnahmen für den Bestand erforderlich. Einen kosteneffizienten Ansatz bietet die Nachrüstung größerer und neuerer Maschinen mit DPF, ältere Maschinen können dagegen vorzeitig durch neue, sauberere Maschinen ersetzt werden. Die Umsetzung für den Bestand könnte durch die Kommunen, zum Beispiel in Umweltzonen, erfolgen, hierfür wäre aber eine nationale Kennzeichnung erforderlich.

https://www.bmuv.de/FB147

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