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09.05.2022 | Protokolle und Berichte | Umweltinformation

Bericht des BMUV an die Europäische Kommission gemäß Artikel 18 Absatz 1 und Anhang VI der Richtlinie 2004/35/EG des Europäischen Parlamentes

und des Rates vom 21. April 2004 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden nebst Übersicht über gemeldete Umweltschadensfälle

Die Bundesrepublik Deutschland hat zur Vorbereitung der 2019 neu geschaffenen Berichtspflicht am die Europäische Kommission über Umweltschäden durch Änderungsgesetz im Jahre 2020 die Vorschrift des § 12a des Umweltschadensgesetzes (USchadG) geschaffen.

Zusammenfassend sind in Deutschland im Berichtszeitraum insgesamt 147 Fälle von Umweltschäden im Sinne der Richtlinie 2004/35/EG aufgetreten. Von dieser Gesamtzahl sind 12 Fälle nach dem USchadG gelöst worden. Davon betreffen 9 Fälle das Schutzgut Biodiversität, 4 Fälle das Schutzgut Gewässer und 1 Fall das Schutzgut Boden; Doppelnennungen von Fällen sind möglich, wenn mehr als ein Schutzgut betroffen war.