Beleuchtung des Standortauswahlverfahrens für ein Zwischenlager im Rahmen der Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II

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In der Schachtanlage Asse II, einem ehemaligen Salzbergwerk im Landkreis Wolfenbüttel, wurden von 1967 bis 1978 circa 126.000 Gebinde mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen eingelagert, deren Rückholung in der sogenannte Lex Asse (§ 57b Atomgesetz) festgeschrieben ist. Nach ihrer Rückholung müssen die Abfälle zunächst zwischengelagert werden, bis eine Endlagerung in einem dafür vorgesehenen Endlager möglich ist, das noch nicht feststeht.

Der Betreiber der Schachtanlage Asse II, die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE), hat im Jahr 2020 einen Asse-nahen Standort für das notwendige Zwischenlager ausgewählt, der Kritik in der Öffentlichkeit hervorgerufen hat. Im Februar 2021 haben sich Mitglieder der Asse-2-Begleitgruppe sowie Vertreterinnen und Vertreter des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz und der BGE darauf verständigt, die Standortentscheidung zu überprüfen ("Beleuchtung").

Das BMU hat vier Expertinnen und Experten mit dieser Überprüfung beauftragt, die ihre Ergebnisse im Bericht "Beleuchtung des Standortauswahlverfahrens für ein Zwischenlager im Rahmen der Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II" zusammengefasst haben.

Der Expertenbericht hat den Stand vom 30. September und wurde am 18. Oktober 2021 veröffentlicht (Download "Expertenbericht"); zum Zeitpunkt der Veröffentlichung waren die im Anhang als "nicht veröffentlicht" gelisteten Dokumente bereits über die BGE-Webseite zugänglich. Im Nachhinein wurden redaktionelle Anpassungen erforderlich (Download "Expertenbericht (redaktionell angepasst)", Stand: 25. Oktober 2021); die Darstellung des Ziel-Indikatorensystems auf Seite 66 wurde neu formatiert und die zuvor fehlende Nachhaltigkeitsdimension "Umweltbezogene Nachhaltigkeit" wurde ergänzt.

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