Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz

Weitere Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen in Kraft getreten

| Protokolle und Berichte | Ministerium

Am 24. Oktober 2015 ist das "Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz" vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) in Kraft getreten. Es enthält in Artikel 6 Änderungen des Baugesetzbuchs.

Bereits mit dem Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen vom 20. November 2014 wurden im Bauplanungsrecht (Baugesetzbuch) Klarstellungen und befristete Erleichterungen bei der Schaffung von Flüchtlingsunterkünften eingeführt. Da die Länder und Kommunen aufgrund des massiven Anstiegs der Flüchtlingszahlen in den letzten Monaten bei der Unterbringung von Asylbegehrenden weiterhin vor großen Herausforderungen stehen, hat der Bundesgesetzgeber zur gezielten Unterstützung weitere Änderungen im Bauplanungsrecht auf den Weg gebracht.

https://www.bmuv.de/DL1745

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