Produktverantwortung

Die Kreislaufwirtschaft ist ein zentrales Handlungsfeld der Umweltpolitik. Ein wesentliches Element der deutschen Abfallwirtschaftspolitik ist dabei die Produktverantwortung. Dies bedeutet, dass Hersteller und Vertreiber die abfallwirtschaftliche Verantwortung für ihre Produkte während der gesamten Lebensdauer tragen müssen. Damit sollen bereits bei der Herstellung von Gütern die Voraussetzungen für eine umweltverträgliche Abfallvermeidung und -verwertung geschaffen werden. Ziel ist es, Produkte so zu gestalten, dass

  • das Entstehen von Abfällen vermindert,
  • eine Wiederverwendung von Produkten oder einzelner Komponenten und
  • eine umweltverträgliche Verwertung oder Beseitigung der der zu Abfall gewordenen Produkte ermöglicht werden.

Es wird dabei davon ausgegangen, dass die Hersteller die Zusammensetzung, die Inhaltsstoffe und die Auswirkungen ihrer Produkte am besten kennen und somit am ehesten in der Lage sind, diese nach der Nutzungsphase in Wert- und Schadstoffe zu trennen und einer Wiederverwendung oder einer hochwertigen Verwertung beziehungsweise schadlosen Beseitigung zuzuführen. Die wesentlichen Instrumente der Produktverantwortung sind Rücknahmepflichten der Hersteller für ihre zu Abfall gewordenen Produkte sowie die Festlegung von Sammel- und Verwertungsanforderungen.

Die abfallwirtschaftliche Produktverantwortung ist ein Eckpfeiler der modernen Kreislaufwirtschaft und trägt in beachtlichem Maß zur Ressourceneffizienz in Deutschland bei. Sie stellt zudem eine praktische Umsetzung des Verursacherprinzips dar. Die Produktverantwortung wurde in Deutschland sowohl für Verpackungen als auch für Altöl, Batterien, Altfahrzeuge sowie elektrische und elektronische Geräte eingeführt. Entsprechende Regelungen sind in den jeweiligen Gesetzen und Verordnungen (Verpackungsgesetz, Altölverordnung, Batteriegesetz, Altfahrzeugverordnung, Elektro- und Elektronikgerätegesetz) enthalten.

Stand: 31.03.2020

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