Deutsche G7-Präsidentschaft 2014

Umweltpolitische Schwerpunkte der deutschen G7-Präsidentschaft

Im Juni 2014 hat Deutschland den G7-Vorsitz übernommen. Neben der Wirtschafts-, Außen- und Sicherheitspolitik spielen Umweltthemen eine wichtige Rolle. 

1. Internationales Klimaschutzabkommen (COP 21 im November/Dezember 2015 in Paris)

Im Rahmen der deutschen G7‑Präsidentschaft wollen wir wichtige Impulse für ein ambitioniertes Ergebnis setzen. Die G7‑Gipfelerklärung soll Momentum für die entscheidende Phase der internationalen Klimaverhandlungen generieren. Dies gilt sowohl für die zeitnahe Vorlage von ambitionierten staatlichen Klimaschutzbeiträgen für das neue Abkommen als auch für seine Langfristorientierung. Das Ergebnis des Gipfels auf Schloss Elmau zeigt, dass die G7 entschlossen zu einem rechtlich verbindlichen und für alle Staaten gültigen Abkommen stehen, das im Kern verbindliche Regeln enthält und eine Anhebung nationaler Klimaschutzbemühungen zur Einhaltung der 2‑Grad‑Celsius‑Obergrenze befördert. Erstmals betonen die G7 die Notwendigkeit einer Dekarbonisierung der Weltwirtschaft und senden damit ein klares Signal, dass der Ausstieg aus dem kohlenstoffbasierten Wirtschaften der Weg ist, der nun gemeinsam mit allen Staaten beschritten werden muss. Hierfür muss die Weltgemeinschaft die Treibhausgasemissionen bis 2050 im oberen Ende der IPCC‑Empfehlung von minus 40 bis 70 Prozent gegenüber 2010 reduzieren. Bis 2050 werden die G7 hierfür ihre Energiesektoren transformieren. 

Auf dem G7-Gipfel in Brüssel im Juni 2014 erneuerte die G7 die Zusage der Industrieländer, ab 2020 jährlich 100 Milliarden US-Dollar aus öffentlichen und privaten Quellen für Klimafinanzierung zu mobilisieren. Private Mittel werden für die weltweit erforderlichen Investitionen in den Klimaschutz in Entwicklungsländern, etwa im Bereich der erneuerbaren Energien, eine wichtige Rolle spielen. Auch auf dem Gipfeltreffen in Elmau haben sich die G7 klar zur Finanzierung der 100 Milliarden US‑Dollar bekannt. Die deutsche Präsidentschaft hatte hierzu eine Hintergrundstudie zur langfristigen Klimafinanzierung veröffentlicht, um die UNFCCC‑Finanzierungsverhandlungen wissenschaftlich zu begleiten. Konkrete Initiativen zur Klimarisikoversicherung und Mobilisierung von Klimafinanzierung für erneuerbare Energien in Afrika unterstreichen, dass die G7 ihre politische Verpflichtung, auch private Finanzmittel für den Klimaschutz zu mobilisieren, konkret umsetzen.

Mit dem Bekenntnis, kohlenstoffarmes Wachstum weltweit mittels der Anwendung effektiver Politikmaßnahmen, einschließlich marktbasierter Instrumente, voranzutreiben, unterstreicht die G7 ihre Erklärung zur Notwendigkeit zur Dekarbonisierung der Weltwirtschaft. Um dieses Ziel zu unterstützen, hat sich die G7 entschieden, eine Plattform zu gründen, die einen strategischen Dialog zur Entwicklung neuer Impulse für den globalen Kohlenstoffmarkt etablieren soll. Weitere Anstrengungen der G7 gelten der Reduktion von Hydrofluorkohlenstoffen (HFCs), auch im Rahmen des Montrealer Protokolls.  

2. Post 2015-Agenda für nachhaltige Entwicklung

Die Post 2015‑Agenda für nachhaltige Entwicklung wird die internationale Zusammenarbeit im Bereich nachhaltige Entwicklung in den nächsten Jahrzehnten maßgeblich prägen. Die Agenda soll Ziele und Wege aufzeigen, um die überfällige Transformation der Volkswirtschaften in Richtung nachhaltiger Entwicklung weltweit voranzubringen. Die Post 2015‑Agenda soll auf einem Gipfel der Vereinten Nationen im September 2015 von den Staats- und Regierungschefs beschlossen werden. Ziel ist eine international vereinbarte, global ausgerichtete und auf alle Länder universell anwendbare Agenda mit einem kohärenten Zielsystem, das Armutsbekämpfung und nachhaltige Entwicklung verknüpft. Im Rahmen der G7‑Präsidentschaft wollen wir die Verhandlung einer ambitionierten Post 2015-Agenda unterstützen. Im Februar 2014 wurde das Papier "Post 2015-Agenda für nachhaltige Entwicklung – Eckpunkte der deutschen Bundesregierung" erarbeitet. Die deutsche Position wurde in einem Kabinettbericht weiterentwickelt, den das Bundeskabinett im Dezember 2014 beschlossen hat. Überwölbender Rahmen der Agenda soll die Etablierung einer sogenannten Globalen Partnerschaft als Grundlage für eine gemeinsame Verantwortung zur Umsetzung der Agenda sein. 

Auf dem G7‑Gipfel in Elmau setzten die G7 ein deutliches Zeichen, sich für den Beschluss einer ambitionierten und universell auf alle Länder anwendbaren Post 2015‑Agenda für nachhaltige Entwicklung im September 2015 einzusetzen, die Armutsbekämpfung und den Wandel zu einem nachhaltigeren Wirtschaften adressiert. Dabei sollen alle drei Dimensionen der Nachhaltigkeit gleichberechtigt berücksichtigt werden. Durch dieses klare Bekenntnis zur erforderlichen globalen Transformation geht der Beschluss deutlich über bisherige Festlegungen der G7 hinaus. 

3. Ressourceneffizienz

Natürliche Ressourcen, insbesondere Rohstoffe, sind wesentliche Produktionsfaktoren und Grundlagen von Wertschöpfung. Ressourceneffizienz ist daher eine Schlüsselfrage für wettbewerbsfähige Unternehmen und die Sicherung von Arbeitsplätzen in der Zukunft. Die schonende, effiziente und nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen kann die Umweltbelastungen begrenzen, die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft stärken, neue Arbeitsplätze schaffen und dauerhaft Beschäftigung sichern. Durch den Einsatz von nachhaltig bewirtschafteten nachwachsenden Rohstoffen können begrenzte fossile Rohstoffe geschont werden. Im Rahmen der deutschen G7‑Präsidenschaft ist es gelungen, Ressourceneffizienz als ein Schwerpunktthema der G7‑Präsidentschaft zu behandeln, und damit das Thema erstmals in prominenter Form zum Gegenstand eines internationalen Regierungsprozesses zu machen. In den Gipfelbeschlüssen ist ein klares Bekenntnis der G7‑Staaten enthalten, ehrgeizige Maßnahmen für eine Steigerung der Ressourceneffizienz zu ergreifen sowie die Gründung einer G7‑Allianz für Ressourceneffizienz vorgesehen. Die Allianz soll als dauerhaftes Forum zum Austausch von best practices zwischen den G7‑Staaten und Stakeholdern aus Wirtschaft, Forschung und Zivilgesellschaft etabliert werden. Deutschland und zukünftige G7‑Präsidentschaften werden jährliche Workshops zu unterschiedlichen Themen der Ressourceneffizienz durchführen und damit sicherstellen, dass das Thema langfristig auf der Agenda bleibt. Darüber hinaus wird das Internationale Ressourcenpanel (IRP) des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) ersucht, einen Synthesebericht zu erstellen, in dem die vielversprechendsten Potenziale und Lösungen in Bezug auf Ressourceneffizienz in Industriestaaten, aber auch in Schwellen- und Entwicklungsländern aufgezeigt werden.

4. Verschmutzung der Meere

Der Eintrag von Müll in die Meere, insbesondere von Plastikmüll, nimmt weltweit zu. Als Meeresmüll werden alle langlebigen, angefertigten oder verarbeiteten beständigen Materialien bezeichnet, die durch Wegwerfen oder als herrenloses Gut in die Meeresumwelt gelangen. Die Müllmassen in den Weltozeanen beeinträchtigen Meeresökosysteme einschließlich der sogenannten "lebenden Ressourcen". Seevögel und Meereslebewesen verheddern oder strangulieren sich in den Müllresten oder verwechseln sie mit Nahrung und verhungern. Bei der Zersetzung geben Kunststoffe giftige und hormonell wirksame Zusatzstoffe wie Weichmacher, Flammschutzmittel und UV-Filter in die Meeresumwelt oder den Organismus ab, der sie aufnimmt. Diese Umstände bergen Risiken für die Gesundheit des Menschen am Ende der Nahrungskette. In Anbetracht der weltweiten Herausforderung der Meeresökosysteme durch Vermüllung und im Verständnis der Notwendigkeit einer weltweiten Bewegung zur Bekämpfung der Verschmutzung der Meere durch Müll haben sich die G7‑Staaten auf einen Aktionsplan verständigt. Er adressiert Eintragsquellen an Land und auf See, die Frage der Entfernung des Mülls aus dem Meer sowie Forschung und Öffentlichkeitsarbeit. Die Vereinbarung dieses Aktionsplans ist als politischer Einstieg in die weltweite aktive Bekämpfung der Vermüllung der Meere zu werten. Es ist gelungen, ein einheitliches Verständnis über die Dringlichkeit des Themas sowie die wesentlichen Aktionsfelder und Ansatzpunkte zu erreichen. Eingedenk des Umstandes, dass mit Blick auf die Einleitung von Müll in die Meere, die zum Großteil von Land aus erfolgt, in den Schwellen- und Entwicklungsländern wesentliches Reduktionspotenzial liegt, bedarf diese Einigung der G7‑Partner nun der regionalen Ausweitung, um zu einer globalen Bewegung zu werden.

5. Chernobyl Shelter Fund/Nuclear Safety and Security Group

Die Nuclear Safety and Security Group (NSSG) arbeitet direkt den G7‑Sherpas zu und bereitet in deren Auftrag die jährlichen Gipfel der Staats‑ und Regierungschefs auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit vor. Das Mandat der NSSG beinhaltet insbesondere das Bereitstellen von technisch orientierter strategischer Politik‑Beratung zu Themen, die Einfluss auf die nukleare Sicherheit und Sicherung bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie haben. Einen Schwerpunkt bilden die sogenannten Tschernobylprojekte: Die G7/G8 haben sich im Gegenzug zur Schließung des KKW Tschernobyl verpflichtet, gemeinsam mit der Ukraine die erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen, um den Standort des zerstörten Reaktorblocks in ökologisch sicheres Gebiet zu überführen und auf dem Gelände des KKW Tschernobyl die erforderlichen sicheren und zuverlässigen Anlagen für eine sichere Stilllegung der abgeschalteten Reaktorblöcke zur Verfügung zu stellen. Die G7/G8 und weitere Geber hatten bislang einen Betrag von circa 1,5 Milliarden Euro zugesagt; es fehlten zusätzliche 615 Millionen Euro. Durch die G7‑Präsidentschaft kommt Deutschland eine zusätzliche, koordinierende Rolle zu. Deutschland muss sich insbesondere um eine Abstimmung innerhalb der G7 bemühen, so dass möglichst alle G7‑Staaten einen Beitrag zusagen. Zur Einwerbung neuer Finanzmittel zur Fertigstellung des neuen sicheren Einschlusses für den havarierten Reaktor 4 hatte Deutschland zu einer Pledging Konferenz am 29. April 2015 in London bei der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) eingeladen. Die am 29. April von Staatssekretär Flasbarth geleitete Konferenz ist mit einem erfreulichen Ergebnis zu Ende gegangen. Der erforderliche G7/EU Konsens – als wesentliche Voraussetzung für die Schließung der Finanzierungslücke von 615 Millionen Euro – wurde erreicht. Der Bau der neuen Schutzhülle für den havarierten Block 4 des KKW Tschernobyl wird nun ohne Unterbrechung fortgesetzt. An der baldigen Schließung der verbleibende Lücke von etwa 60 Millionen Euro wird weiter gearbeitet.

Neben dem Bekenntnis zu nuklearer Sicherheit haben die G7 Staats- und Regierungschefs auch den Bericht der Arbeit der NSSG (Nuclear Safety and Security Group) begrüßt. Die Arbeitsgruppe hatte sich unter anderem mit Fragen des Managements von radioaktivem Abfall, der Stilllegung und des Alterungsmanagements von Kernkraftwerken beschäftigt. 

Weitere Informationen

Stand: 16.06.2015

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