Die Minamata-Konvention

Das globale Übereinkommen von Minamata hat das Ziel, den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor anthropogenen Emissionen und der Freisetzungen von Quecksilber und Quecksilberverbindungen in die Luft, das Wasser und den Boden zu si-chern. Das Abkommen umfasst den gesamten Lebenszyklus von Quecksilber - vom primären Quecksilberbergbau bis zur Entsorgung von Quecksilberabfall.

Das Umweltübereinkommen wurde am 10. Oktober 2013 von über 90 Staaten – darunter Deutschland – sowie die Europäische Union im japanischen Minamata unterzeichnet und trat am 16. August 2017 in Kraft.

Das Übereinkommen von Minamata wird seit dem 1. Januar 2018 durch die Quecksilber-Verordnung 2017/852 der Europäischen Union umgesetzt. Bisher sind 135 Ländern dem Übereinkommen beigetreten; der aktuelle Beitrittsstand der Vertragsstaaten ist auf der Webseite der UN zu finden.

Die Namensgebung des Übereinkommens soll an die Folgen und die vielen Opfer des ver-antwortungslosen Umgangs mit Quecksilber durch eine gezielte Umweltverschmutzung erinnern. In der japanischen Küstenstadt Minamata erlitten Mitte der 1950er Jahre Tausende Menschen schwerste Gesundheitsschäden, nachdem der Chemiekonzern Chisso über lange Jahre quecksilberhaltiges Abwasser in die der Stadt vorgelagerte Bucht geleitet hatte. Viele Menschen starben an der Schwermetallvergiftung (sogenannte Minamata-Krankheit).

FAQ Quecksilber-Konvention

FAQs

https://www.bmuv.de/WS2758

Da Quecksilber durch den weiträumigen Transport insbesondere über die Luft und Wasser global verbreitet wird, profitieren auch deutsche Verbraucher von einem weltweit sinken-den Ausstoß. Das gilt zum Beispiel für die Quecksilberbelastung in Fischen und Meerestieren. Obwohl zum Beispiel Fische wichtige Nährstoffe enthalten, können je nach Verunreinigung des Gewässers, dem Alter und der Art der Fische diese eine unterschiedlich hohe Quecksilberbelastung aufweisen. Weitere Informationen zur Quecksilberbelastung in Fisch und anderen Nahrungsmitteln können Sie auf der BMUV-Webseite finden.

Die dritte Vertragsstaatenkonferenz des Minamata-Übereinkommens (COP3) hat 2019 eine Reihe von Aufgaben identifiziert, die bis zur Folgekonferenz (COP4, Herbst 2021/ Frühjahr 2022) bearbeitet werden sollten. Hierzu gehören:

  • Die Sammlung von Informationen zu Nutzung von Quecksilber in Produkten und Prozessen, die als Grundlage für eine Bewertung der Anhänge A und B des Übereinkommens bei der COP4 dienen soll
  • Die weitere Präzisierung, welche Freisetzungsquellen von Quecksilber und Quecksilberverbindungen bei den Regelungen in der Konvention zu berücksichtigen sind
  • Eine Diskussion der Indikatoren, die zur Durchführung der geplanten Wirksamkeitsbewertung der Konvention herangezogen werden sollen
  • Die Entwicklung von Kriterien, die zur Abgrenzung quecksilberhaltiger Abfälle in der Konvention verwendet werden können

Entwicklungsländer erhalten finanzielle und technische Unterstützung, damit sie den Verpflichtungen des Minamata Übereinkommens nachkommen können. Dazu dient neben der Globalen Umweltfazilität (Global Environment Facility = GEF) auch das Spezifische International Programm (Specific Internationale Programme). Deutschland trägt zu diesen Finanzierungsmechanismen bei.

Stand: 21.04.2021

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