Bundesregierung erleichtert die Ausrichtung von Fußballspielen am Abend

04.08.2021
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 191/21
Thema: Lärm
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Leitung: Svenja Schulze
Amtszeit: 14.03.2018 - 08.12.2021
19. Wahlperiode: 14.03.2018 - 08.12.2021
Will ein Bundesligaclub Spiele im Heimstadion bis nach 22 Uhr ausrichten, muss er die Besonderheit dieses Ereignisses künftig nicht mehr begründen.

Will ein Bundesligaclub Spiele im Heimstadion bis nach 22 Uhr ausrichten, muss er die Besonderheit dieses Ereignisses künftig nicht mehr begründen. Das hat das Bundeskabinett heute mit einer Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung klargestellt. Sportvereine können Ausnahmen von den regulären Geräuschwerten an bis zu 18 Kalendertagen eines Jahres in Anspruch nehmen. Das ist beispielsweise werktags bei vielen internationalen Begegnungen am Abend oder bei späten Bundesligaspielen am Wochenende der Fall. Es kommt es für eine Ausnahme nicht darauf an, ob das Bundesligaspiel in einem Stadion ausgetragen wird, dessen Hauptzweck ohnehin die Durchführung von Bundesligaspielen ist.

Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter: "Fußballspiele und andere Sportveranstaltungen am Abend sind für Vereine und Fans etwas Normales geworden. Allerdings mussten bislang die Vereine immer die Besonderheit der einzelnen Spiele begründen. Die Bundesregierung schafft nun Klarheit: Sportvereine dürfen künftig an bis zu 18 Tagen eines Jahres eine Ausnahme von den Lärmvorgaben am Tag oder von der Nachtruhe machen, ohne die Besonderheit der Ereignisse darlegen zu müssen. Die Vereine erhalten die nötige Planungssicherheit. Anwohnerinnen und Anwohner können sich wiederum darauf verlassen, dass an allen anderen Tagen die üblichen Vorgaben für Lärm und Nachtruhe eingehalten werden müssen. Wir gleichen die unterschiedlichen Interessen vernünftig aus, und wir machen Sport- und Freizeitaktivitäten am Abend weiter möglich."

Kommunen können Ausnahmen von den regulären Tagwerten oder von der Nachtruhe für Sportveranstaltungen zulassen, sofern diese selten auftreten. Bislang wurde zum Teil bei der Beurteilung der Seltenheit eines Ereignisses auf dessen "Besonderheit" abgestellt. Diese qualitative Bewertung der Ereignisse wurde von Vereinen, Klägern und Gerichten teils unterschiedlich ausgelegt. Daher hat die Bundesregierung nun das Merkmal der Seltenheit in der Sportanlagenlärmschutzverordnung klargestellt: Überschreitungen der Lärmschutz-Vorgaben durch ein Bundesligaspiel oder eine andere Sportveranstaltung sind selten, wenn sie an höchstens 18 Kalendertagen eines Jahres auftreten. Die "Besonderheit" muss nicht mehr begründet werden. Diese neu gefasste Vorschrift stellt klar, dass Sportveranstaltungen und Turnierwettkämpfe in einem gewissen Rahmen auch dann durchgeführt werden können, wenn sie lauter sind als vom Lärmschutz vorgesehen. Die Änderung unterstreicht den Grundtenor der geltenden Sportanlagenlärmschutzverordnung und baut voneinander abweichenden Rechtssprechungen vor.

Dem Beschluss des Bundeskabinetts liegt ein Entschließungsantrag des Bundesrats zu Grunde. Der Bundesrat muss der Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung noch zustimmen. Die Verordnung tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft.

04.08.2021 | Pressemitteilung Nr. 191/21 | Lärm
https://www.bmuv.de/PM9732
  • Fotogalerie Videogalerie

    Mediathek

    Das Ministerium in Bildern

  • Fotogalerie Videogalerie Interviews

    Online-Tagebuch

    Aus der täglichen Arbeit des Ministeriums

  • Newsletter

    Newsletter

    Meldungen per E-Mail empfangen

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.