C.01 Steht die dauerhafte Haarentfernung (Epilation) mit Lasern, intensiven Lichtquellen oder mittels Hochfrequenzgeräten unter Ärztevorbehalt?

FAQ

Nein. Wer nachweislich über die erforderliche Fachkunde verfügt, darf solche Anwendung durchführen.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
C. Fragen zu bestimmten kosmetischen Anwendungen

Stand:

https://www.bmuv.de/FA1093

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