Umgang mit Bioziden

Die Biozidverordnung

Genehmigungs- und Zulassungsverfahren

Die rechtlich vorgeschriebene Regelung der Zulassung von Bioziden ist ein gutes Mittel, die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor Schäden zu schützen. Das Verfahren regelt jedoch lediglich das Inverkehrbringen von Bioziden und befreit sie nicht von ihren bestimmungsgemäß lebenstötenden Eigenschaften. Deren Kraft wird insbesondere dann sichtbar, wenn größere Lebewesen wie Hunde und Katzen durch das Fressen vergifteter Nagetiere massive Schädigungen davontragen oder gar zu Tode kommen. Aus diesem Grund sollte der Verbraucher Alternativen in Betracht ziehen, seine Kaufentscheidung gut reflektieren und nach Möglichkeit auf einen Erwerb verzichten. Oftmals werden Biozide aus Gründen der Bequemlichkeit oder des Ekels ausgebracht. Dieses Verhalten wird einem nachhaltigen Schutz der eignen Gesundheit und der näheren Umwelt, dem Lebensraum nachfolgender Generationen, nicht gerecht. Überdies sollten sich Verbraucher bewusst sein, dass die Prüfung alter Wirkstoffe noch nicht vollends abgeschlossen ist. Es sind durchaus nicht alle der im Handel erhältlichen Biozide nach der neuen Biozidverordnung zugelassen. Da Biozide außerordentlich vielseitig anwendbar sind, tauchen zudem immer wieder neue Verwendungsformen und damit neue Risiken auf.

Das Ziel des Bundesumweltministeriums ist, vor allem im Hinblick auf das Vorsorgeprinzip, ein minimaler Einsatz von Bioziden und somit ein Schutz der Umwelt. Verbraucher und Industrie können einen entscheidenden Beitrag leisten, die Ziele dieses Prinzips zu erreichen.

Stand: 08.04.2016

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