Information zum Vertragsverletzungsverfahren der EU-Nitratrichtlinie

23.02.2022
Landwirtschaftliche Fläche
Das BMUV und BMEL haben ihren Vorschlag zur Neuausweisung der stark mit Nitrat belasteten Regionen in Deutschland an die EU-Kommission gesendet.

Am 18. Februar 2022 haben das Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (BMUV) und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fristgerecht ihren Vorschlag zur Neuausweisung der stark mit Nitrat belasteten Regionen ("roten Gebiete") in Deutschland an die EU-Kommission gesendet. Dieser Vorschlag war zuvor in mehreren Gespräch mit der EU-Kommission sowie mit den deutschen Bundesländern vorbereitet worden. Das federführend zuständige BMUV hatte der EU-Kommission mitgeteilt, dass sich die Fläche der Nitrat-Gebiete in Deutschland bei Anwendung des vorgeschlagenen Entwurfs wie folgt verändern würde: Deutschlandweit würde sich die Gebietskulisse durch den Wegfall der Modellierung und das neue Verfahren der Binnendifferenzierung von rund 2,0 Millionen Hektar auf rund 2,7 Millionen Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche vergrößern. Dies entspricht einer Zunahme der Fläche der roten Gebiete von insgesamt 33,8 Prozent.

Die Kommission hat den Eingang noch am späten Freitag bestätigt und zugesagt, dass sie uns nach eingehender Prüfung zeitnah eine Rückmeldung geben wird. Nun bleibt abzuwarten, wie die Kommission auf diesen Vorschlag Deutschlands reagiert.

Die Vertragsverletzungsverfahren unterliegen strenger Vertraulichkeit. Daher können wir den an die EU gesendeten Entwurf oder Daten für einzelne Bundesländer nicht öffentlich machen.

23.02.2022 | Meldung Bodenschutz

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