Deutschland erfüllt Verpflichtungen aus dem Übereinkommen über nukleare Sicherheit bei der IAEO

04.08.2022
Gebäude der IAEO Wien mit Flaggen im Vordergrund
Die Bundesrepublik Deutschland erfüllt erneut ihre Verpflichtungen aus dem CNS-Übereinkommen. Zu diesem Ergebnis kommt ein Bericht der Bundesregierung für die kombinierte 8. und 9. Überprüfungstagung zum Übereinkommen.

Die Bundesrepublik Deutschland erfüllt erneut ihre Verpflichtungen aus dem Übereinkommen über nukleare Sicherheit (Convention on Nuclear Safety, CNS). Zu diesem Ergebnis kommt ein Bericht der Bundesregierung für die kombinierte 8. und 9. Überprüfungstagung zum Übereinkommen. Die Tagung soll im März 2023 bei der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) in Wien stattfinden.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz hat den Bericht der IAEO termingerecht am 27. Juli 2022 übermittelt. Er beantwortet alle wichtigen Fragen zum aktuellen Stand der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes in der verbleibenden Restlaufzeit der deutschen Atomkraftwerke bis Ende 2022.

Das völkerrechtliche Übereinkommen über nukleare Sicherheit wurde nach dem Unfall im Atomkraftwerk Tschernobyl 1986 und den politischen Umwälzungen in Osteuropa zu Beginn der 1990er Jahre unter maßgeblicher Beteiligung Deutschlands initiiert und ist seit dem 24. Oktober 1996 in Kraft. Deutschland ist seit dem 20. April 1997 Vertragspartei. Insgesamt umfasst das Übereinkommen gegenwärtig 91 Vertragsparteien.

Die wichtigsten Ziele des Übereinkommens bestehen

  • in der Erreichung und Beibehaltung eines weltweit hohen Standes der nuklearen Sicherheit von Atomkraftwerken durch die Verbesserung innerstaatlicher Maßnahmen und internationaler Zusammenarbeit,
  • in der Gewährleistung wirksamer Abwehrvorkehrungen gegen mögliche radiologische Gefahren und
  • in der Verhütung von Unfällen mit radiologischen Folgen sowie in der Milderung solcher Folgen.

Jede Vertragspartei hat die zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Übereinkommen erforderlichen innerstaatlichen Schritte zu unternehmen und den anderen Vertragsparteien darüber alle drei Jahre zu unterrichten. Dies geschieht durch einen schriftlichen Bericht und mündlich im Rahmen einer zweiwöchigen Überprüfungstagung zu entscheidenden Aspekten der nuklearen Sicherheit. Der regelmäßige internationale Austausch zu Fragen der nuklearen Sicherheit ist ein hohes Gut.

Durch die COVID-19 Pandemie konnte die 8. Überprüfungstagung im Jahr 2020 nicht stattfinden und der Überprüfungszyklus nicht ordentlich abgeschlossen werden. Schließlich haben die Vertragsparteien eine Zusammenlegung mit der im Jahr 2023 planmäßig stattfindenden 9. Überprüfungstagung beschlossen. Um die Vorbereitungen zu vereinfachen, wurden alle Vertragsparteien gebeten, Neuerungen gegenüber ihrem 8. nationalen Bericht kenntlich zu machen. Die nächste Überprüfungstagung soll vom 20. bis zum 31. März 2023 in Wien stattfinden.

04.08.2022 | Meldung Nukleare Sicherheit | Berlin
https://www.bmuv.de/ME10213

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