Siebte Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung

Verordnungen | 7. AbwV

Mit der siebten Änderung der Abwasserverordnung (AbwV) werden aktuell europäische Anforderungen zu den Bereichen der Lederherstellung und der Chloralkaliherstellung in deutsches Recht umgesetzt. Durch die Verordnung werden Dokumentationspflichten vereinheitlicht und konkretisiert und Mindestvorgaben zur Einhaltung von Emissionsgrenzwerten und allgemeinen Anforderungen zur Minderung der Schadstofffracht für die betroffenen Industriebereiche geregelt.

Die Abwasserverordnung wird regelmäßig aktualisiert, um europaweit abgestimmte Regelungen zu Verfahrensverbesserungen in den jeweiligen Industriebranchen in deutsches Recht umzusetzen.

Hinweis: Das PDF-Dokument ist ein Service der juris GmbH (Juristisches Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland)

Aktualisierungsdatum: 01.06.2016
https://www.bmuv.de/GE227

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