Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Europäischen Emissionshandels

Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz

Entwürfe laufende Vorhaben | TEHG - Novelle

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Das Niedersächsische Ministerium, für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz und die Behörde für Umwelt und Energie Hamburg haben eine Stellungnahme übermittelt und der Veröffentlichung widersprochen.

Am 29. Juni 2018 hat das BMU die Beteiligung der Länder und Verbände zum Entwurf der Novelle des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) eingeleitet. Die Frist zur Abgabe schriftlicher Stellungnahmen läuft noch bis Mittwoch, 11. Juli 2018, 15 Uhr.

Die vorliegende Novelle des TEHG dient vor allem der Umsetzung der geänderten EU-Emissionshandelsrichtlinie in nationales Recht. Diese geänderte Richtlinie regelt die vierte Handelsperiode des EU-Emissionshandels (2021 bis 2030). Hauptanliegen der Reform des EU-Emissionshandels waren die Stärkung des Instruments, die Fortführung des Schutzes vor Carbon Leakage und Solidaritätsmaßnahmen zugunsten weniger leistungsfähiger Mitgliedstaaten.

Mit der Reform des EU-Emissionshandels wurde die EU-weite Harmonisierung der Regelungen weiter fortgesetzt, so dass der Umsetzungsbedarf im nationalen Recht sinkt. So werden beispielsweise die Regeln zur kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten zukünftig in einer EU-Verordnung festgelegt. Auch Veränderungen der Produktionsmengen bei den teilnehmenden Anlagen werden zukünftig deutlich besser abgebildet als bisher. Dies führt insgesamt zu einer Vereinfachung der Zuteilungsregeln.

Für den EU-Emissionshandel im Luftverkehr setzt die TEHG-Novelle die Änderungen der ETS-Richtlinie um, die sich aus der Verordnung (EU) 2017/2392 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2017 (ABl. L 350, S. 7 vom 29. Dezember 2017) ergeben. Das TEHG dient auch der Umsetzung eines globalen marktbasierten Mechanismus der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) ab 2019.

Aktualisierungsdatum: 18.07.2018
https://www.bmuv.de/GE791

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