Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes und anderer Gesetze

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Seit der letzten Änderung des Umweltstatistikgesetzes im Jahre 2017 sind neue beziehungsweise geänderte Rechtsgrundlagen der EU in Kraft getreten, die von den Mitgliedstaaten veränderte Datenlieferungen an die EU mit zum Teil neuen Merkmalen verlangen. Dies betrifft den Bereich der Abfallstatistik, die Statistiken zur Wasserwirtschaft und die Umweltökonomische Gesamtrechnung. Um den neuen Berichterstattungspflichten gerecht werden zu können, müssen entsprechende Erhebungen im Umweltstatistikgesetz angeordnet werden.

Änderung des Umweltstatistikgesetzes mit dem Ziel, die Anforderungen der vorgenannten EU-Rechtsvorschriften (im Wesentlichen Richtlinien des EU-Abfallpakets, Verordnung (EU) Nr. 691/2011 über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen, Verordnung (EU) 2019/1010 unter anderem zur Änderung der EU-Klärschlammrichtlinie) zu bedienen. Zugleich Aufnahme von Regelungen zur Anpassung an zwischenzeitliche Entwicklungen in den einzelnen Themenbereichen, zur Klarstellung sowie zur Vereinfachung.

Aktualisierungsdatum: 23.02.2021

Verwandte Vorschriften

https://www.bmuv.de/GE936

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