Was ist das Ziel des Bundesumweltministeriums beim Hochwasserschutz?
Hochwasser sind regelmäßig wiederkehrende Naturereignisse und somit ein Risiko, das nicht ausgeschlossen werden kann. Allerdings können die Folgen von Katastrophen wie der im Mai/Juni 2013 abgemildert werden. Schäden künftiger Hochwasserereignisse müssen deutlich reduziert und milliardenschwere Aufbauhilfeprogramme unnötig gemacht werden.
Das Bundesumweltministerium will mit dem Nationalen Hochwasserschutzprogramm in erster Linie die Länder unterstützen und zur beschleunigten Umsetzung prioritärer, überregional wirkender Maßnahmen des vorbeugenden Hochwasserschutzes beitragen. Die Maßnahmen des Nationalen Hochwasserschutzprogramms müssen daher zusammenhängend über ein Flussgebiet so ausgewählt und kombiniert sein, dass möglichst viele Menschen von ihnen profitieren.
Die im Nationalen Hochwasserschutzprogramm geplante Förderung von wasserstandsreduzierenden Maßnahmen mit überregionaler Wirkung greift Interessenskonflikte zwischen Oberliegern und Unterliegern unmittelbar auf und fördert somit das Solidaritätsprinzip. Insofern wird mit dem Programm ein neuer Weg im Hochwasserrisikomanagement in Deutschland eingeschlagen, der die Umsetzung des Solidaritätsprinzips durch Ausgleich der Lasten beim Oberlieger und des Nutzens beim Unterlieger als gesamtstaatliche Aufgabe begreift.
Insgesamt soll den Flüssen mehr Raum gegeben und Synergien für den Naturschutz genutzt werden. Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung der Maßnahmen der Länder über den Sonderrahmenplan "Maßnahmen des präventiven Hochwasserschutzes" im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ .