Wer ist überhaupt zuständig für den Wolf?

FAQ

Obwohl der Schutz des Wolfs durch europäische und bundesweite rechtliche Regelungen garantiert wird, sind die Bundesländer und ihre unteren Naturschutzbehörden zuständig für das Management des Wolfs (wie auch sonst für den Vollzug des Naturschutzrechts). Der Bund, unter Federführung des Bundesumweltministeriums, unterstützt die Länder bei der rechtssicheren Ausgestaltung der Managementpläne mit wissenschaftlicher Expertise und der "Dokumentations- und Beratungsstelle zum Thema Wolf" (DBBW).

Die Koalitionspartner der Bundesregierung haben zum Wolf folgendes in den Koalitionsvertrag geschrieben: "Unser Ziel ist es, das Zusammenleben von Weidetieren, Mensch und Wolf so gut zu gestalten, dass trotz noch steigender Wolfspopulation möglichst wenige Konflikte auftreten. Wir werden mit allen in diesen Fragen befassten Organisationen und Verbänden einen institutionalisierten Dialog "Weidetierhaltung und Wolf" einrichten. Wir werden durch eine Überarbeitung der Monitoringstandards die Anzahl der in Deutschland lebenden Wölfe realitätsgetreu abbilden und wollen den Ländern europarechtskonform ein regional differenziertes Bestandsmanagement ermöglichen."

Insbesondere die Weidetierhaltung ist ein wertvoller Beitrag zur Landschaftspflege und zum Naturschutz. Das BMUV will helfen, diese auch dort in Zukunft sicherzustellen, wo der Wolf auftritt. Es ist eine zu lösende Kernfrage, wie Wolfschutz und Herdenschutz miteinander vertretbar gestaltet werden können. Der Schutz der Nutztiere muss dafür weiter verbessert werden.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Wolf

https://www.bmuv.de/FA916

Wege zum Dialog

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