Welche Regelung gilt für Sportplätze?

FAQ

Das EU-Verbot für absichtlich zugesetzte Mikroplastikpartikel betrifft auch das Einstreumaterial für Kunstrasenplätze. Ab dem Jahr 2031 darf europaweit kein Mikroplastik-Einstreumaterial für die Verwendung auf Sportplätzen mehr in Verkehr gebracht werden. Auf die Nutzung bestehender Plätze hat die Regelung aber keine direkte Auswirkung. Bereits heute stehen andere Materialien für Sportplätze zur Verfügung und sind auch praktisch erprobt. Dazu zählen neben Sand und Kork auch Material aus Olivenkernen oder von Kokosnüssen.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Erstes Mikroplastik-Verbot ab 2023

Stand:

https://www.bmuv.de/FA2082

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.