Unter welchen Umständen werden alternative Kraftstoffe gefördert?

FAQ

Nicht alle Alternativen zu herkömmlichem Benzin, Super und Diesel sind gleichermaßen gut für den Klima- und die Umweltschutz. Für die Förderung gibt es daher Anforderungen.

Laut der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung der Bundesregierung müssen Biokraftstoffe im Vergleich zu Diesel und Benzin deutlich klimafreundlicher sein. Sie müssen heute pro Liter je nach Alter der Produktionsanlage mindestens 50 bis 65 Prozent weniger Treibhausgase verursachen. Diese Mindesteinsparung wird in den kommenden Jahren steigen. Dabei wird die gesamte Herstellungs- und Lieferkette berücksichtigt. Außerdem müssen dabei weitere Nachhaltigkeitskriterien eingehalten werden. So dürfen zum Beispiel zum Anbau der Pflanzen für die Herstellung von Biokraftstoff keine Flächen mit hohem Kohlenstoffgehalt (wie tropische Regenwälder) oder mit hoher biologischer Artenvielfalt genutzt werden. Biokraftstoffe, die diese Standards einhalten, werden entsprechend zertifiziert. Die Kraftstoffhersteller können sich diese als Beitrag zum Klimaschutz – laut Gesetz auf die zu erfüllende Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) anrechnen lassen.

Übrigens: Die THG-Quote ist eine gesetzliche Verpflichtung an Kraftstoffanbieter, die THG-Bilanz ihres gesamten Kraftstoffes um derzeit 7 Prozent zu verbessern. Das erreichen sie, indem sie bspw. Biokraftstoffe beimischen, die CO2 einsparen. Je besser der Biokraftstoff dabei ist, desto attraktiver ist es für den verpflichteten Kraftstoffanbieter. Die THG-Quote ist also ein Mechanismus, der besonders CO2-arme alternative Kraftstoffe fördert und für diese eine Nachfrage und damit einen Markt erzeugt.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Alternative Kraftstoffe

https://www.bmuv.de/FA1326

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