Meilensteine des Deutschen Atomausstiegs

FAQ
  • 2000: Bundesregierung (SPD, Grüne) verhandelt eine Ausstiegsvereinbarung mit den 4 EVU (im sogenannten "Atomkonsens" werden sogenannte "Reststrommengen" mit den 4 EVU vereinbart).
  • 2002: Atomausstiegsgesetz tritt in Kraft.
  • Dezember 2010: Mit dem Elften Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes der Bundesregierung von CDU/CSU und FDP werden die Laufzeiten verlängert. Die Atomkraftwerke sollen durchschnittlich zwölf Jahre länger Strom produzieren.
  • März 2011: Reaktorkatastrophe von Fukushima.
  • März 2011: Moratorium (alle 17 Atomkraftwerke in Deutschland werden auf Sicherheit überprüft, acht Atomkraftwerke werden vorübergehend vom Netz genommen).
  • Sommer 2011: Der Bundestag beschließt im parteiübergreifenden Konsens (CDU/CSU, FDP, SPD, Grüne) mit dem Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes den beschleunigten Ausstieg aus der Atomenergie: acht Atomkraftwerken wird Berechtigung zum Leistungsbetrieb entzogen, für die anderen neun Atomkraftwerke werden gestaffelte Enddaten eingeführt.
  • Die letzten drei Atomkraftwerke gingen am 15. April 2023 vom Netz.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Atomausstieg
Urteil zum Atomausstieg

Stand:

https://www.bmuv.de/FA886

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.