Ich lebe in einem Radonvorsorgegebiet. Was bedeutet das konkret?
FAQDas Auftreten von Radon im Erdboden unterliegt in Deutschland starken regionalen Schwankungen, abhängig von der lokalen Geologie und der Luftdurchlässigkeit des Erdbodens. Paragraf 121 Absatz 1 Satz 1 des Strahlenschutzgesetzes hat die Länder verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2020 erstmalig sogenannte Radonvorsorgegebiete festzulegen. In diesen Gebieten wird erwartet, dass die über das Jahr gemittelte Radonkonzentration in der Luft in einer beträchtlichen Zahl von Gebäuden mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen den entsprechenden Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter überschreitet. Konkret wird erwartet, dass auf mindestens 75 Prozent des jeweils auszuweisenden Gebiets der Referenzwert von jeweils 300 Becquerel pro Kubikmeter für Aufenthaltsräume oder Arbeitsplätze in mindestens 10 Prozent der Anzahl der Gebäude überschritten wird. Somit ist auch innerhalb von Radonvorsorgegebieten in der Regel nicht in allen Gebäuden mit erhöhten Radonkonzentrationen zu rechnen. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Gebäude erhöhte Radonkonzentrationen mit Werten oberhalb des Referenzwerts für Aufenthaltsräume oder Arbeitsplätze aufweist, ist aber höher als im bundesweiten Durchschnitt. Deshalb gelten in den Radonvorsorgegebieten zusätzliche Anforderungen für den Radonschutz bei Neubauten und Messpflichten an Arbeitsplätzen im Erd- oder Kellergeschoss eines Gebäudes. Radonvorsorgegebiete dienen im Wesentlichen der Priorisierung von Schutzmaßnahmen. Wichtig ist, die Radonkonzentration zu messen und, falls erforderlich, Maßnahmen zur Reduzierung der Radonkonzentration zu ergreifen.
Eine Übersichtskarte zu den durch die Länder festgelegten Radonvorsorgegebieten in Deutschland finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Strahlenschutz.
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Radon