Oslo-Paris-Kommission für die Nordsee (OSPAR)

Beim Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks gibt es bei allen Erfolgen auch 20 Jahre nach der Zeichnung des OSPAR-Übereinkommens noch großen Handlungsbedarf.

Die Ergebnisse der Jahrestagung

Die Vertragsparteien des Übereinkommens zum Schutz der Meeresumwelt des Nordost-Atlantiks (OSPAR-Übereinkommen) feierten - anlässlich ihrer Kommissionssitzung vom 25. bis 29. Juni 2012 in Bonn - den 20. Jahrestag der Zeichnung ihres Übereinkommens. Die in diesen Jahren erzielten Ergebnisse wurden von Staatssekretär Jürgen Becker bei der Sitzungseröffnung gewürdigt. Er hob dabei insbesondere die OSPAR-Arbeiten und -Erfolge in den Bereichen Umsetzung des Ökosystemansatzes, langfristige fachliche Begleitung der EU Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie sowie den Meeresnaturschutz hervor.

Prof. Dr. Klaus Töpfer, der das Übereinkommen 1992 in seiner damaligen Funktion als Bundesumweltminister mit verabschiedet hatte, stellte als Gastredner die OSPAR-Arbeit in den Kontext weltweiter Aktivitäten zum Meeresschutz und hob die Funktion von OSPAR als Vorreiter in zahlreichen Meeresschutzthemen hervor. Der konkrete Hinweis auf die kurz zuvor beendete UN-Konferenz zur nachhaltigen Entwicklung, Rio+20, und die dort geführten intensiven Diskussionen zur Ausweisung von Meeresschutzgebieten außerhalb nationaler Zuständigkeiten wertete er als Indiz für die zielführende Ausrichtung der OSPAR-Arbeit. Dabei unterstrich er auch die Bedeutung der Partnerschaft mit dem für West- und Zentralafrika zuständigen Abidjan-Übereinkommen des UNEP- Regional-Seas-Programms.

Die OSPAR-Vertreter befassten sich auf ihrer einwöchigen Kommissionssitzung, entsprechend dem umfassenden Zuständigkeitsbereich des Übereinkommens, mit vielen Themen im Bereich Meeresschutz:

1. Schutz der biologischen Vielfalt

Bereits die im Jahre 2010 in Bergen (Norwegen) abgehaltene Ministersitzung markierte einen vorläufigen Höhepunkt einer aktiven Meeresnaturschutzarbeit im Rahmen der OSPAR-Kommission, als damals sechs Meeresschutzgebiete außerhalb nationaler Zuständigkeiten ausgewiesen wurden. In der diesjährigen Sitzung konnte OSPAR sein Netzwerk von Meeresschutzgebieten auf der hohen See jenseits nationaler Zuständigkeiten um das Meeresschutzgebiet "Charlie-Gibbs North" erweitern (Decision 2012/1) und nahm außerdem eine Empfehlung zum Management dieses Gebietes an (Recommendation 2012/1).

Weitere von OSPAR verabschiedete Empfehlungen in diesem Themenfeld bezogen sich auf den Schutz und die Erhaltung unterschiedlicher Arten von Seepferdchen (Recommendations 2012/2 und 2012/3 zu Hippocampus hippocampus und Hippocampus guttulatus) sowie den Schutz und die Erhaltung von Seegraswiesen (Zostera marina und Zostera noltii, Recommendation 2012/4).

2. Maßnahmen zur Regulierung menschlicher Aktivitäten

OSPAR verabschiedete darüber hinaus auch Leitlinien hinsichtlich der besten Umweltpraxis beim Verlegen und Betreiben von Unterwasserkabeln. Die beschlossenen OSPAR-Leitlinien hinsichtlich künstlicher Riffe beziehen sich ausschließlich auf lebende Meeresressourcen. Für andere Zwecke verweisen sie nun auf die Leitlinien des Londoner Übereinkommens/Protokolls und UNEPs hinsichtlich des Absetzens künstlicher Riffe.

Ferner verabschiedete OSPAR zusammen mit den Vertragsparteien des Barcelona-Übereinkommens und HELCOM eine gemeinsame Note zur Schifffahrt hinsichtlich allgemeiner Leitlinien zur vorläufigen freiwilligen Anwendung der D 1 Ballastwasserstandards durch Schiffe, die zwischen dem Mittelmeer, dem Nordostatlantik und/oder der Ostsee operieren.

3. Maßnahmen im Bereich der Offshore-Öl- und Gasindustrie

Für diesen Bereich nahm OSPAR eine Empfehlung und zugehörige Leitlinien hinsichtlich eines risikobasierten Ansatzes beim Management von Produktionswasser-Einleitungen von Offshore-Anlagen an (Recommendation 2012/5).

OSPAR hat bereits im September 2010, im unmittelbaren Nachgang zur Havarie der Deepwater-Horizon-Plattform im Golf von Mexiko, mit einer OSPAR-Empfehlung zur Verhütung beträchtlicher akuter Ölverschmutzungen durch Bohraktivitäten im Offshore-Bereich reagiert. Auch die EU-Kommission ist in diesem Bereich aktiv geworden und hat im Oktober 2011 den Entwurf einer EU-Verordnung über die Sicherheit von Offshore-Aktivitäten zur Prospektion, Exploration und Förderung von Erdöl sowie Erdgas vorgelegt. OSPAR hat nun beschlossen, die Verabschiedung der EU-Verordnung abzuwarten und erst dann eine Neubewertung bezüglich eventuell notwendig werdender OSPAR-Maßnahmen vorzunehmen. Fachlich verantwortlich dafür ist das OSPAR Oil Industry Committee.

OSPAR verabschiedete zudem eine revidierte Fassung der Liste von Stoffen, die offshore zur Anwendung und Einleitung gelangen und bei denen davon ausgegangen wird, dass sie nur ein geringes oder gar kein Risiko für die Meeresumwelt darstellen (PLONOR-Liste).

Die Leitlinien zur Ausfüllung des harmonisierten Notifizierungsformats für Offshore-Chemikalien wurden von OSPAR in einer aktualisierten Fassung angenommen.

4. Fragestellungen im Zusammenhang mit radioaktiven Stoffen

OSPAR befasste sich auch mit der Einbringung von radioaktiven Stoffen in die Tiefsee. Die Einbringung ist bereits in den 1990er Jahren eingestellt worden. Ein Übersichtspapier, das vom OSPAR-Sekretariat zu historischen Einbringungen erstellt wurde, war von der Sendung "Report Mainz" Ende 2011 zum Anlass für den Beitrag "Strahlende Altlast" genommen worden. In diesem Zusammenhang wird Deutschland mit Unterstützung des OSPAR-Sekretariats bis 2013 einen für Laien verständlichen Bericht erstellen. Sollte der Bericht zu dem Ergebnis kommen, dass eine Beeinträchtigung für Mensch und Natur nicht ausgeschlossen werden kann, wird Deutschland einen Vorschlag für ein geeignetes Überwachungsprogramm erarbeiten.

Stand: 01.10.2012

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