Besserer Schutz für gefährdete Wildpflanzen

02.10.2018
Rote und blaue Blumen in einem Feld im Sommer
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 190/18
Thema: Artenschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Leitung: Svenja Schulze
Amtszeit: 14.03.2018 - 08.12.2021
19. Wahlperiode: 14.03.2018 - 08.12.2021
Ein bundesweites Netzwerk Botanischer Gärten arbeitet künftig daran, das Überleben von 92 gefährdeten Pflanzenarten in Deutschland zu sichern. Die finanzielle Förderung übernimmt hier das BMU und die inhaltliche das BfN.

Ein bundesweites Netzwerk Botanischer Gärten arbeitet künftig daran, das Überleben von 92 gefährdeten Pflanzenarten in Deutschland zu sichern. Das Bundesumweltministerium fördert das Programm "Wildpflanzenschutz Deutschland II" (WIPs-De II) im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt mit rund 4,2 Millionen Euro über die nächsten fünf Jahre. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) begleitet das Projekt inhaltlich.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: "Um den Artenrückgang zu stoppen, sind weiterhin große Anstrengungen erforderlich. Für besonders gefährdete Arten und für Arten, für deren Erhalt Deutschland eine besondere Verantwortung trägt, sind deshalb gezielte Schutzmaßnahmen notwendig. Wir unterstützen das Projekt 'Wildpflanzenschutz Deutschland II', um das Überleben dieser Arten in Deutschland zu sichern."

BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel ergänzt: "Das Projekt sorgt dafür, die genetische Vielfalt unserer Wildpflanzen zu erhalten und verfolgt damit ein wichtiges Ziel der ‚Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt‘. Denn die entsprechende genetische Bandbreite innerhalb einer Art bestimmt darüber, wie gut sich diese Art an Veränderungen des Ökosystems – zum Beispiel durch den Klimawandel – anpassen kann und welche Überlebenschancen sie hat."

Das Projekt "Wildpflanzenschutz Deutschland II" verfolgt drei sich ergänzende Strategien: Zunächst wird Saatgut an den Wildstandorten bundesweit gesammelt und in dezentralen Saatgutgenbanken eingelagert. In den fünf beteiligten Botanischen Gärten werden dann sogenannte Erhaltungs- und Vermehrungskulturen angelegt, um in einem dritten Schritt mit diesem Material gefährdete Bestände an ihren natürlichen Standorten zu stärken.

Bereits von 2013 bis 2018 hat sich das Verbundprojekt "Wildpflanzenschutz Deutschland" dem umfassenden Schutz von 15 gefährdeten Arten gewidmet, darunter Arnika, Sumpf-Enzian und Breitblättriges Knabenkraut. Die Liste der 15 Arten wurde nun auf insgesamt 92 Arten erweitert. "WIPs-De II" setzt das Projekt bis 2023 fort.

Umgesetzt wird "Wildpflanzenschutz Deutschland II" von einem bundesweiten Netzwerk, zu dem sich die Botanischen Gärten von Regensburg, Osnabrück, Berlin, Potsdam und Mainz zusammengeschlossen haben. Koordiniert wird das Vorhaben vom Botanischen Garten der Universität Regensburg.

Insgesamt zählen 250 Wildpflanzenarten zu den so genannten Verantwortungsarten Deutschlands. Dies sind Arten, die ausschließlich in Deutschland vorkommen oder von denen Deutschland einer ihrer wichtigen Verbreitungsschwerpunkte ist.

Das Bundesprogramm Biologische Vielfalt

Die Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) wird seit 2011 durch das Bundesprogramm Biologische Vielfalt unterstützt. Gefördert werden Vorhaben, denen im Rahmen der NBS eine gesamtstaatlich repräsentative Bedeutung zukommt oder die diese Strategie in besonders beispielhafter Weise umsetzen. Die geförderten Maßnahmen tragen dazu bei, den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland zu stoppen und mittel- bis langfristig in einen positiven Trend umzukehren. Sie dienen dem Schutz und der nachhaltigen Nutzung sowie der Entwicklung der biologischen Vielfalt und gehen über die rechtlich geforderten Standards hinaus. Akzeptanzbildende Maßnahmen der Informationen und Kommunikation tragen dazu bei, das gesellschaftliche Bewusstsein für die biologische Vielfalt zu stärken.

02.10.2018 | Pressemitteilung Nr. 190/18 | Artenschutz
Gemeinsame Pressemitteilung mit dem BfN
https://www.bmuv.de/PM8119
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